Klasse 4 und dann?: GWRS Lenningen

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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

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Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

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Klasse 4 - und dann?

Besonderes Beratungsverfahren im Rahmen der Grundschulempfehlung

Mit der Grundschulempfehlung, die Sie schriftlich erhalten, kommt die Einschätzung der Schule für einen geeigneten schulischen Anschluss nach der Grundschule zum Ausdruck. Als weitere Entscheidungshilfe zum Übergang können Sie im Rahmen des besonderen Beratungsverfahrens zusätzlich eine besonders qualifizierte Beratungslehrkraft hinzuziehen.

Im letzten Grundschuljahr steht für die Kinder, Eltern und Lehrkräfte eine wichtige Entscheidung bevor - der Übergang in eine weiterführende Schule. Diese Entscheidung ist nicht einfach, denn das Kind als Persönlichkeit in seiner Entwicklung, seinen Begabungen, seinen Leistungen und Potenzialen soll dabei berücksichtigt werden.

Bei der Grundschulempfehlung geht es darum, jedes Kind für die Schulart zu empfehlen, an der es eine optimale Förderung erhalten kann - eine Förderung, die seinem derzeitigen Entwicklungs- und Begabungsstand entspricht und es weder über- noch unterfordert. 

Die Eltern werden bis zur anstehenden Schullaufbahnentscheidung durch eine regelmäßige Beratung der Grundschule von Anfang an unterstützt. Diese beruht auf einer differenzierten kontinuierlichen Beobachtung des Kindes hinsichtlich seiner Lern- und Leistungsentwicklung, seiner Lern- und Arbeitshaltung, seiner Lernwege, seiner Stärken und Lernpräferenzen und seiner Potenziale.

Mit der Grundschulempfehlung, die die Eltern schriftlich erhalten, kommt die Einschätzung der Schule für einen geeigneten schulischen Anschluss nach der Grundschule zum Ausdruck. Als weitere Entscheidungshilfe zum Übergang können Eltern im Rahmen des besonderen Beratungsverfahrens zusätzlich eine besonders qualifizierte Beratungslehrkraft hinzuziehen.

Die Entscheidung, welche weiterführende Schulart ihr Kind nach der Grundschule besuchen soll, liegt bei den Eltern. Seit dem Schuljahr 2017/2018 wird die Grundschulempfehlung bei der Anmeldung an der weiterführenden Schule vorgelegt.

 

Terminplan für das Aufnahmeverfahren an weiterführende Schulen

  • Informations- und Beratungsgespräch der Grundschule mit den Eltern der Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 4 über die jeweils beabsichtigte Schullaufbahnwahl: bis Ende Januar, im Schuljahr 2022-2023 bis Freitag, 27. Januar 2023.

Grundschulempfehlung

  • Entscheidung der Klassenkonferenz über die Grundschulempfehlung und Ausgabe der Grundschulempfehlung an die Eltern gemeinsam mit der Halbjahresinformation der Klasse 4 jeweils im Zeitraum: Ende erstes Schulhalbjahr, im Schuljahr 2022-2023 bis Mittwoch, 8. Februar 2023.
  • Entscheidung der Eltern, ob sie die Teilnahme am besonderen Beratungsverfahren wünschen und Eingang der Mitteilung dieser Entscheidung an der Grundschule: spätestens vier Schultage nach Ausgabe der Grundschulempfehlung.

Besonderes Beratungsverfahren

  • Das besondere Beratungsverfahren im Rahmen des Übergangs von der Grundschule auf eine weiterführende Schulart kann von Eltern v.a. bei noch offenen Fragen zur geeigneten Schulart für das eigene Kind in Anspruch genommen werden.

  • Üblicherweise wird nach der Anmeldung ein Erstgespräch mit der zuständigen Beratungslehrkraft durchgeführt. Kann dabei das zentrale Elternanliegen geklärt werden, ist die Beratung beendet. Sollte eine Testung als sinnvoll erachtet werden, werden hierfür und für ein Ergebnisrückmeldegespräch gesonderte Termine vereinbart. Inhalte von Gesprächen sowie Ergebnisse möglicher Testungen unterliegen der Schweigepflicht.

  • Bei Bedarf kann das Beratungsgespräch auch telefonisch oder digital durchgeführt werden. Eine mögliche Testung ist grundsätzlich in Präsenz durchzuführen.

  • Eltern, die das ,,besondere Beratungsverfahren" in Anspruch nehmen, sollten ihr Kind grundsätzlich an der von ihnen gewünschten Schule zum regulär vorgesehenen Termin (8. bzw. 9. März 2023) anmelden, auch wenn die Beratung noch nicht abgeschlossen ist und sie sich ggf. noch anders entscheiden werden. Sie können spätestens bis Samstag, 1. April 2023 eine Ummeldung vornehmen.

  • Durchführung der Elternberatung und gegebenenfalls Testuntersuchungen durch eine Beratungslehrkraft: Ende März, im Schuljahr 2022-2023 bis Mittwoch, 29. März 2023.

Anmeldung der Schülerinnen und Schüler für die weiterführenden Schulen

  • Für Schülerinnen und Schüler nach der Grundschulempfehlung: Anfang März., im Schuljahr 2022-2023 am Mittwoch, 8. März 2023 und Donnerstag, 9. März 2023.
  • Für Schülerinnen und Schüler, die am besonderen Beratungsverfahren teilnehmen: bis Anfang April, im Schuljahr 2022-2023 Samstag, 1. April 2023.

Lern uns kennen!

Jedes Jahr veranstalten wir einen Schnuppertag für die Grundschüler der umliegenden Schulen. Mit einem digitalen Webquest und einer anschließenden elektrotechnischen Arbeit im Technikraum, werden die Erfindungen von Thomas Alva Edison und speziell die Erfindung der Glühlampe ins richtige Licht gerückt.

Probiers doch einfach mal aus!