Klasse 4 - und dann?
Besonderes Beratungsverfahren im Rahmen der Grundschulempfehlung
Auszug aus dem Schreiben des MINISTERIUM FÜR KULTUS, JUGEND UND SPORT vom 03.02.2022
Für die Klassen 4 der Grundschulen gilt, dass die Ausgabe der Grundschulempfehlung gemeinsam mit der Halbjahresinformation der Klasse 4 weiterhin erfolgen muss. Der Eingang der Mitteilung bzw. des Antrags der Eltern bei den Grundschulen, ob sie die Teilnahme am besonderen Beratungsverfahren wünschen, muss spätestens vier Schultage nach der Ausgabe der Grundschulempfehlung erfolgen.
Anmeldezeitraum an den auf den Grundschulen aufbauenden weiterführenden Schulen
Für die Aufnahme der Schülerinnen und Schüler an den weiterführenden Schulen hatten wir zunächst Mittwoch, 9. und Donnerstag, 10. März 2022 vorgesehen.
Für Schülerinnen und Schüler, die am besonderen Beratungsverfahren teilnehmen, ist die Anmeldung bis 1. April 2022 möglich.
Auch in diesem Schuljahr wollen wir eine zeitliche Entzerrung der Anmeldetermine ermöglichen und zwei weitere Tage für die Anmeldung öffnen.
Die Anmeldung kann deshalb im Zeitraum vom Montag, 7. März bis einschließlich Donnerstag, 10. März 2022 erfolgen.
Aufgrund coronabedingter Einschränkungen kann das Beratungsgespräch möglicherweise nur telefonisch oder digital erfolgen. Eine mögliche Testung wird in Abstimmung mit den Beteiligten und unter Berücksichtigung der geltenden Hygieneregelungen durchgeführt.
Das besondere Beratungsverfahren im Rahmen des Übergangs von der Grundschule auf eine weiterführende Schulart kann von Eltern v.a. bei noch offenen Fragen zur geeigneten Schulart für das eigene Kind in Anspruch genommen werden.
Üblicherweise wird nach der Anmeldung ein Erstgespräch mit der zuständigen Beratungslehrkraft durchgeführt. Kann dabei das zentrale Elternanliegen geklärt werden, ist die Beratung beendet. Sollte eine Testung als sinnvoll erachtet werden, werden hierfür und für ein Ergebnisrückmeldegespräch gesonderte Termine vereinbart. Aufgrund coronabedingter Einschränkungen kann das Beratungsgespräch möglicherweise nur telefonisch oder digital erfolgen. Eine mögliche Testung wird in Abstimmung mit den Beteiligten und unter Berücksichtigung der geltenden Hygieneregelungen durchgeführt.
Eltern, die das „besondere Beratungsverfahren“ in Anspruch nehmen, sollten ihr Kind grundsätzlich an der von ihnen gewünschten Schule zum regulär vorgesehenen Termin anmelden, auch wenn die Beratung noch nicht abgeschlossen ist und sie sich ggf. noch anders entscheiden werden.
Sie können spätestens bis Freitag, 1. April 2022 eine Ummeldung vornehmen.
Lern uns kennen!
Jedes Jahr veranstalten wir einen Schnuppertag für die Grundschüler der umliegenden Schulen. Mit einem digitalen Webquest und einer anschließenden elektrotechnischen Arbeit im Technikraum, werden die Erfindungen von Thomas Alva Edison und speziell die Erfindung der Glühlampe ins richtige Licht gerückt.